Liebe Eltern,

unten ist die neue Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck. Die Notbetreuung wird in den nächsten Woche fortgesetzt.

Neu ist: Die Notbetreuung in Kindertagesstätten und in der Schulkindbetreuung können ab sofort auch Eltern in Anspruch nehmen, bei denen nur ein Elternteil

– in einer akutversorgungsrelevanten Einrichtung des Gesundheitswesens (insbesondere Arztpraxen, Krankenhäuser, Rettungsdienst und Apotheken) oder einer Pflegeeinrichtung oder in einem ambulanten Pflegedienst tätig ist

– bei den Sanitätsdiensten der Bundeswehr tätig ist

– in einer Einrichtung tätig ist, die Fürsorge-Leistungsangebote der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII erbringt.

Pressemitteiling zur Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck vom 20.03.2020

Es gilt zusätzlich eine Beschränkungen der Gruppengröße auf maximal fünf Kinder, deren Umsetzung wir nächste Woche klären.

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aktualisiert am 15.03. um 21:30 Uhr

Neu 15.03., 21:30 Uhr: Elternbrief der Hansestadt + weitere Infos (download unten), Erstattung von Beiträgen

Liebe Eltern,

es liegt mittlerweile ein Erlass der Hansestadt Lübeck zur Schließung der Kitas vor. Dort heißt es

Das Betreten von Kindertagesstätten (inkl. Krippen), […] ist verboten.

[…] Ausgenommen vom Verbot sind — zunächst bis einschließlich 20. März 2020 — Kinder bei denen [… beide Eltern in den folgenden] Bereichen der kritischen Infrastrukturen zur Aufrechterhaltung dringend tätig sein müssen.

Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck zum Verbot und zur Beschränkung
von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck

Die Bereiche der kritischen Infrastrukturen sind wie folgt angegeben:

  • Energie – Strom, Gas, Kraftstoffversorgung, etc.,
  • Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel) – inkl. Zulieferung, Logistik,
  • Finanzen – ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers,
  • Gesundheit – Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, ggf. Niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore,
  • Informationstechnik und Telekommunikation – insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze,
  • Medien und Kultur – Risiko- und Krisenkommunikation,
  • Transport und Verkehr – Logistik für die KRITIS, ÖPNV,
  • Wasser und Entsorgung,
  • Staat und Verwaltung – Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz sowie
  • Grundschullehrkräfte, Sonderpädagoginnen an Förderzentren mit Internatsbetrieb und in Kindertageseinrichtungen Tätige.

Kinder, bei denen beide Eltern in diesen Bereichen arbeiten, können weiter in ihren Gruppen im KIKS betreut werden, wenn sie nicht anderweitig betreut werden können. Allen anderen Familien dürfen wir zur Zeit leider keine Betreuung anbieten. Unklare Einzelfälle können am Montag mit Herrn Meißner geklärt werden.

Die Hansestadt prüft diese Fälle und wir sind angewiesen die Namen der Kinder, der Eltern, die jeweiligen Arbeitgeber und die Funktion der Eltern zu dokumentieren. Ein entsprechendes Formular wird (hoffentlich bis Montag) zur Verfügung gestellt.

Neu 15.03., 21:30 Uhr: Die Hansestadt will Elternbeiträge für die Tage mit Betretungsverbot in den nächsten Wochen erstatten (s. Elternbrief unten).

Es werden vermutlich im Laufe der nächsten Tage noch weitere Informationen veröffentlicht. Wir aktualisieren diese Seite, sobald wir mehr wissen.

weitere Informationen im Elternbereich

Liebe Eltern,

die Landesregierung verbreitet zur Zeit Informationen zum weiteren Vorgehen an Kitas zur Eindämmung des Coronavirus.

Sollten sich die Berichte bestätigen, werden wir die Notbetreuung für Familien entsprechend der Vorgaben des Ministeriums aufrechterhalten.

Uns liegen zur Zeit nur die Informationen aus der Presse vor, sobald uns weitere Informationen vorliegen werden wir Sie auf kiks-online.de und per E-Mail informieren.

Pressebericht auf ndr.de

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Coronavirus-Schulen-und-Kitas-in-Schleswig-Holstein-geschlossen,corona638.html

Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums und Bildungsministeriums vom 13.03.2020

Sehr geehrte Eltern und Gäste des KIKS!,

seitens der Hansestadt ist heute auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ein Betretungsverbot von Kindertagesstätten für Personen ausgesprochen worden, die sich in den letzten zwei Wochen in einem der Risikogebiete des Coronavirus CoV-2 aufgehalten haben. Risikogebiete werden durch das RKI unter www.rki.de tagesaktuell definiert.

Hiermit kommen wir dieser Anordnung nach und stellen die Informationen der Hansestadt zur Kenntnisnahme und Berücksichtigung zur Verfügung. Wir bitten Sie weiterhin um eine telefonische Information (0451 29077920) oder Nachricht per Mail, wenn Sie, eines Ihrer Familienmitglieder oder Bekannte in Ihrem Umfeld einen bestätigten Verdacht auf den Coronavirus haben.

Wir sind laut Infektionsschutzgesetz verpflichtet, dem Gesundheitsamt Lübeck solche Verdachtsfälle mitzuteilen. Das Gesundheitsamt wird dann über eine individuell angemessene Maßnahme entscheiden, um die Betreuung der Kinder im KIKS! weiter zu gewährleisten.

Über weitere Maßnahmen des Gesundheitsamtes werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Wir nutzen dazu die uns vorliegenden Mailadressen, Telefonnummern und die Aushänge im KIKS!

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.