Liebe Eltern, heute Abend wurde die aktualisierte Landesverordnung für den Kita-Betrieb ab Mittwoch, 16.12., veröffentlicht, wonach ab diesem Tag und bis zum 10. Januar nur noch eine Notbetreuung angeboten werden darf. Die Regelungen sind ähnlich zu denen im Frühjahr: Notbetreuung für Kinder, bei denen ein Elternteil in kritischer Infrastruktur tätig oder allein erziehend ist.

Wir werden den Betreuungsbedarf morgen im Laufe des Tages bei Ihnen abfragen und bitten Sie, diese Abfrage per Mail an Kita@kiks-online.de zu senden oder persönlich in den Gruppen abzugeben. Die Informationen vom Landesjugendamt sowie die aktuelle Corona Verordnung für SH finden Sie unten. Bleiben Sie gesund! Ihr KIKS! Team 🙂

schleswig-holstein.de: Aktuelle Informationen: Corona-Bekämpfungsverordnung zum Umgang mit der aktuellen infektionshygienischen Lage

Liebe Eltern,

unten ist die neue Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck. Die Notbetreuung wird in den nächsten Woche fortgesetzt.

Neu ist: Die Notbetreuung in Kindertagesstätten und in der Schulkindbetreuung können ab sofort auch Eltern in Anspruch nehmen, bei denen nur ein Elternteil

– in einer akutversorgungsrelevanten Einrichtung des Gesundheitswesens (insbesondere Arztpraxen, Krankenhäuser, Rettungsdienst und Apotheken) oder einer Pflegeeinrichtung oder in einem ambulanten Pflegedienst tätig ist

– bei den Sanitätsdiensten der Bundeswehr tätig ist

– in einer Einrichtung tätig ist, die Fürsorge-Leistungsangebote der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII erbringt.

Pressemitteiling zur Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck vom 20.03.2020

Es gilt zusätzlich eine Beschränkungen der Gruppengröße auf maximal fünf Kinder, deren Umsetzung wir nächste Woche klären.

aktualisiert am 15.03. um 21:30 Uhr

Neu 15.03., 21:30 Uhr: Elternbrief der Hansestadt + weitere Infos (download unten), Erstattung von Beiträgen

Liebe Eltern,

es liegt mittlerweile ein Erlass der Hansestadt Lübeck zur Schließung der Kitas vor. Dort heißt es

Das Betreten von Kindertagesstätten (inkl. Krippen), […] ist verboten.

[…] Ausgenommen vom Verbot sind — zunächst bis einschließlich 20. März 2020 — Kinder bei denen [… beide Eltern in den folgenden] Bereichen der kritischen Infrastrukturen zur Aufrechterhaltung dringend tätig sein müssen.

Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck zum Verbot und zur Beschränkung
von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck

Die Bereiche der kritischen Infrastrukturen sind wie folgt angegeben:

  • Energie – Strom, Gas, Kraftstoffversorgung, etc.,
  • Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel) – inkl. Zulieferung, Logistik,
  • Finanzen – ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers,
  • Gesundheit – Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, ggf. Niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore,
  • Informationstechnik und Telekommunikation – insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze,
  • Medien und Kultur – Risiko- und Krisenkommunikation,
  • Transport und Verkehr – Logistik für die KRITIS, ÖPNV,
  • Wasser und Entsorgung,
  • Staat und Verwaltung – Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz sowie
  • Grundschullehrkräfte, Sonderpädagoginnen an Förderzentren mit Internatsbetrieb und in Kindertageseinrichtungen Tätige.

Kinder, bei denen beide Eltern in diesen Bereichen arbeiten, können weiter in ihren Gruppen im KIKS betreut werden, wenn sie nicht anderweitig betreut werden können. Allen anderen Familien dürfen wir zur Zeit leider keine Betreuung anbieten. Unklare Einzelfälle können am Montag mit Herrn Meißner geklärt werden.

Die Hansestadt prüft diese Fälle und wir sind angewiesen die Namen der Kinder, der Eltern, die jeweiligen Arbeitgeber und die Funktion der Eltern zu dokumentieren. Ein entsprechendes Formular wird (hoffentlich bis Montag) zur Verfügung gestellt.

Neu 15.03., 21:30 Uhr: Die Hansestadt will Elternbeiträge für die Tage mit Betretungsverbot in den nächsten Wochen erstatten (s. Elternbrief unten).

Es werden vermutlich im Laufe der nächsten Tage noch weitere Informationen veröffentlicht. Wir aktualisieren diese Seite, sobald wir mehr wissen.

weitere Informationen im Elternbereich

Liebe Eltern,

die Landesregierung verbreitet zur Zeit Informationen zum weiteren Vorgehen an Kitas zur Eindämmung des Coronavirus.

Sollten sich die Berichte bestätigen, werden wir die Notbetreuung für Familien entsprechend der Vorgaben des Ministeriums aufrechterhalten.

Uns liegen zur Zeit nur die Informationen aus der Presse vor, sobald uns weitere Informationen vorliegen werden wir Sie auf kiks-online.de und per E-Mail informieren.

Pressebericht auf ndr.de

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Coronavirus-Schulen-und-Kitas-in-Schleswig-Holstein-geschlossen,corona638.html

Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums und Bildungsministeriums vom 13.03.2020

Stellungnahme der Kindertagesstätte im Krankenhaus Süd e. V. (KIKS!) zur Kita-Reform 2020 in Schleswig-Holstein

An die Vorsitzende/n der Fraktionen der Bürgerschaft in der Hansestadt Lübeck

                                                        Lübeck, den 29.01.2020

In den über 25 Jahren des Bestehens unterstützt KIKS! Eltern und ihre Kinder, um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Unser Angebot geht dabei weit über das neue StandardQualitäts- und KostenModell (SQKM) des verabschiedeten Kita-Reform-Gesetzes hinaus. 

Aufgrund des Bedarfes unserer arbeitenden Eltern hat das KIKS! besonders lange Öffnungszeiten (6.00 Uhr bis 19.00 Uhr), die die Eltern flexibel und individuell bis zu 10 Stunden täglich von Montag bis Freitag in Anspruch nehmen können. Dies kommt insbesondere den Eltern entgegen, die in Dienstplanmodellen der umliegenden Kliniken (UKSH, Sana Kliniken Lübeck) arbeiten, die an sich schon eine große Herausforderung für die Vereinbarung von Familie und Beruf darstellen. Außerdem haben wir einen überdurchschnittlichen Betreuungsschlüssel und nur 10 Schließtage im Jahr. Sprachbildung, Bewegungsangebote, Musik und neuerdings Medienpädagogik sind neben der Partizipation inhaltliche Grundpfeiler unseres pädagogischen Angebotes.

Das neue Kita-Reform-Gesetz verfolgt im Grundsatz gute Ansätze. Insbesondere die Deckelung des Elternbeitrages – auch mit dem Ziel, die finanzielle Belastung für alle Eltern in Schleswig-Holstein anzugleichen -, finden wir richtig. Jedoch lässt sich aus dem verabschiedeten Kita-reform-Gesetz für Schleswig-Holstein und den zusätzlich zur Verfügung gestellten Prognoserechnern derzeit für uns lediglich ein Finanzierungsvolumen ableiten, dass aus unserer Sicht für unser Angebot nicht ausreichend und sogar existenziell gefährdend sein kann.

Hierzu haben wir uns vor der Verabschiedung des Gesetzes ausführlich mit Vertreter*innen der Landtagsfraktionen ausgetauscht. Sowohl Frau von Kalben, Herr Meyer, Frau Klahn als auch Herr Baarsch haben uns bestätigt, dass die Kreisfreien Städte und Landkreise höhere finanzielle Mittel als bisher für die Kindertagesstätten erhalten. Das SQKM sei demnach durch die Landesmittel laut § 15 Kitareformgesetz für die Standardqualität ausreichend finanziert.

Die von uns benötigte ergänzende Förderung nach § 16 Kitareformgesetz sei Sache der Kommune, die dafür auch zusätzliche finanzielle Mittel erhalten würden.

Wir erwarten von der Bürgerschaft die politische Zusage dieser zusätzlichen finanziellen Mittel zum Erhalt unserer Kitaqualität in Lübeck. Insbesondere betrifft dies folgende Punkte:

Wir benötigen Planungssicherheit für uns als Einrichtung für das Jahr 2020 und darüber hinaus, da wir mit Eltern die Betreuungsverträge für das neue Kitajahr ab 1. August bereits jetzt im Januar bzw. Februar abschließen müssen. Auch dies ist im Interesse der Arbeitgeber der Eltern der von uns betreuten Kinder, da es auch ihnen Planungssicherheit gewährt. 

Wir fordern die politische Aussage, dass die Qualitätsstruktur bezüglich der Öffnungszeiten, der Schließtage und dem daraus resultierenden überdurchschnittlichen Betreuungsschlüssel anerkannt und finanziert wird.

Unter Berücksichtigung der neuen Elternbeiträge ab 01.08.2020 fehlt uns zur Erhaltung der bisherigen Strukturqualität mutmaßlich pro Jahr ein sechsstelliger Betrag, den wir durch andere Finanzierungsquellen nicht kompensieren können. Wir fordern die finanzielle Kompensation dieser fehlenden Elternbeiträge aus den zusätzlichen Landesmitteln ab dem 01.08.2020.

Wir fordern eine Zweckbindung der zusätzlichen Landesmittel für unsere und andere Kita Einrichtungen, um nicht andere Finanzbedarfe auf Kosten der Kinder zu kompensieren.

Wir erwarten als freier Träger der Jugendhilfe die Förderung und Gleichbehandlung mit Einrichtungen der öffentlichen Jugendhilfe entsprechend §§ 4 und 74 SGB VIII, wonach alle unsere notwendigen Kosten anerkannt werden. Dies betrifft neben den Personalkosten auch den Erhalt und den Ausbau unserer Infrastruktur wie Gebäude, Grundstück und IT.

Wir beschäftigen einen überdurchschnittlich hohen Anteil an langjährig erfahrenen Erzieher*innen und einen Anteil an langjährig erfahrenen Sozialpädagogischen Assistent*innen nach TVöD SuE. Einige unserer Mitarbeiter*Innen sind bereits seit dem Tag der Gründung der Einrichtung vor über 25 Jahren bei uns tätig. Wir erwarten, dass alle tariflichen Kosten für unsere Mitarbeiter*innen refinanziert werden. Wir fordern die Anerkennung der Kosten des tatsächlich angewendeten Tarifwerkes der Einrichtung in voller Höhe inklusive aller Sozialleistungen wie der betrieblichen Altersvorsorge u.ä.

Wir fordern im Interesse unserer 108 betroffenen Familien und auch im Interesse der Arbeitgeber der Eltern der von uns betreuten Kinder, dass unser besonderes Angebot der Daseinsvorsorge erhalten bleibt.

(Der Text wurde gegenüber der versandten Variante leicht gekürzt)