Stellungnahme der Kindertagesstätte im Krankenhaus Süd e. V. (KIKS!) zur Kita-Reform 2020 in Schleswig-Holstein
An die Vorsitzende/n der Fraktionen der Bürgerschaft in der Hansestadt Lübeck
Lübeck, den 29.01.2020
In den über 25 Jahren des Bestehens unterstützt KIKS! Eltern und ihre
Kinder, um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Unser Angebot geht
dabei weit über das neue StandardQualitäts- und KostenModell (SQKM) des
verabschiedeten Kita-Reform-Gesetzes hinaus.
Aufgrund des Bedarfes unserer arbeitenden Eltern hat das KIKS!
besonders lange Öffnungszeiten (6.00 Uhr bis 19.00 Uhr), die die Eltern
flexibel und individuell bis zu 10 Stunden täglich von Montag bis Freitag in
Anspruch nehmen können. Dies kommt insbesondere den Eltern entgegen, die in
Dienstplanmodellen der umliegenden Kliniken (UKSH, Sana Kliniken Lübeck)
arbeiten, die an sich schon eine große Herausforderung für die Vereinbarung von
Familie und Beruf darstellen. Außerdem haben wir einen überdurchschnittlichen
Betreuungsschlüssel und nur 10 Schließtage im Jahr. Sprachbildung,
Bewegungsangebote, Musik und neuerdings Medienpädagogik sind neben der
Partizipation inhaltliche Grundpfeiler unseres pädagogischen Angebotes.
Das neue Kita-Reform-Gesetz verfolgt im Grundsatz gute Ansätze. Insbesondere
die Deckelung des Elternbeitrages – auch mit dem Ziel, die finanzielle
Belastung für alle Eltern in Schleswig-Holstein anzugleichen -, finden wir
richtig. Jedoch lässt sich aus dem verabschiedeten Kita-reform-Gesetz für
Schleswig-Holstein und den zusätzlich zur Verfügung gestellten Prognoserechnern
derzeit für uns lediglich ein Finanzierungsvolumen ableiten, dass aus unserer
Sicht für unser Angebot nicht ausreichend und sogar existenziell gefährdend
sein kann.
Hierzu haben wir uns vor der Verabschiedung des Gesetzes ausführlich
mit Vertreter*innen der Landtagsfraktionen ausgetauscht. Sowohl Frau von
Kalben, Herr Meyer, Frau Klahn als auch Herr Baarsch haben uns bestätigt, dass
die Kreisfreien Städte und Landkreise höhere finanzielle Mittel als bisher für
die Kindertagesstätten erhalten. Das SQKM sei demnach durch die Landesmittel
laut § 15 Kitareformgesetz für die Standardqualität ausreichend finanziert.
Die von uns benötigte ergänzende Förderung nach § 16 Kitareformgesetz
sei Sache der Kommune, die dafür auch zusätzliche finanzielle Mittel erhalten
würden.
Wir erwarten von der Bürgerschaft die politische Zusage dieser zusätzlichen finanziellen Mittel zum Erhalt unserer Kitaqualität in Lübeck. Insbesondere betrifft dies folgende Punkte:
Wir benötigen Planungssicherheit für uns als Einrichtung für
das Jahr 2020 und darüber hinaus, da wir mit Eltern die Betreuungsverträge für
das neue Kitajahr ab 1. August bereits jetzt im Januar bzw. Februar abschließen
müssen. Auch dies ist im Interesse der Arbeitgeber der Eltern der von uns
betreuten Kinder, da es auch ihnen Planungssicherheit gewährt.
Wir fordern die politische Aussage, dass die Qualitätsstruktur
bezüglich der Öffnungszeiten, der Schließtage und dem daraus resultierenden
überdurchschnittlichen Betreuungsschlüssel anerkannt und finanziert wird.
Unter Berücksichtigung der neuen Elternbeiträge ab 01.08.2020
fehlt uns zur Erhaltung der bisherigen Strukturqualität mutmaßlich pro
Jahr ein sechsstelliger Betrag, den wir durch andere Finanzierungsquellen nicht
kompensieren können. Wir fordern die finanzielle Kompensation dieser fehlenden
Elternbeiträge aus den zusätzlichen Landesmitteln ab dem 01.08.2020.
Wir fordern eine Zweckbindung der zusätzlichen Landesmittel für
unsere und andere Kita Einrichtungen, um nicht andere Finanzbedarfe auf Kosten
der Kinder zu kompensieren.
Wir erwarten als freier Träger der Jugendhilfe die Förderung und Gleichbehandlung
mit Einrichtungen der öffentlichen Jugendhilfe entsprechend §§ 4 und 74 SGB
VIII, wonach alle unsere notwendigen Kosten anerkannt werden. Dies betrifft neben
den Personalkosten auch den Erhalt und den Ausbau unserer Infrastruktur wie
Gebäude, Grundstück und IT.
Wir beschäftigen einen überdurchschnittlich hohen Anteil an
langjährig erfahrenen Erzieher*innen und einen Anteil an langjährig erfahrenen
Sozialpädagogischen Assistent*innen nach TVöD SuE. Einige unserer
Mitarbeiter*Innen sind bereits seit dem Tag der Gründung der Einrichtung vor
über 25 Jahren bei uns tätig. Wir erwarten, dass alle tariflichen Kosten
für unsere Mitarbeiter*innen refinanziert werden. Wir fordern die Anerkennung
der Kosten des tatsächlich angewendeten Tarifwerkes der Einrichtung in voller
Höhe inklusive aller Sozialleistungen wie der betrieblichen Altersvorsorge u.ä.
Wir fordern im Interesse unserer 108 betroffenen Familien und auch im
Interesse der Arbeitgeber der Eltern der von uns betreuten Kinder, dass unser
besonderes Angebot der Daseinsvorsorge erhalten bleibt.
(Der Text wurde gegenüber der versandten Variante leicht gekürzt)