Liebe Eltern, gestern wurden auf Bundesebene erste Kriterien besprochen, wie die Rahmenbedingungen für die Notbetreuungen in Kitas aussehen könnten. Heute beraten die Bundesländer – also auch Schleswig-Holstein- ihre nächsten Maßnahmen. Klar ist zum jetzigem Zeitpunkt, dass die Notbetreuung ab 20.04.2020 fortgesetzt und erweitert werden soll. Für wen, zu welchen Rahmenbedingungen und wie lange ist noch nicht bekannt. Wir im KIKS! warten auf die offiziellen Informationen des Landes SH und der Stadt Lübeck, die wir Ihnen dann umgehend per Mail und hier zur Verfügung stellen. Solange bitten wir Sie weiter um das bekannte Prozedere. Wenn Sie Beide in systemrelevanten Berufen, außer eine/r im medizinischen Bereich, arbeiten haben Sie für die Dauer der dringenden Tätigkeit Anspruch auf einen Notbetreuungsplatz. In diesem Fall bitten wir um eine frühestmögliche schriftliche Anmeldung unter info@kiks-online.de mit Angabe der notwendigen Betreuungstage sowie der Abhol- und Bringeuhrzeiten. Wir werden auf die Mail immer schriftlich antworten, da die Platzzahlen begrenzt sind. Danke für Ihr Verständnis und viele Grüße vom KIKS!- Team und Jens Meißner

Liebe Eltern und Freunde des KIKS!, wir wünschen Ihnen / Euch ein frohes Osterfest bei guter Gesundheit. Über unsere 4. Woche der Notbetreuung berichten wir in unserer Elterninfo, die wir im Elternbereich unter dem bekannten Kennwort zur Verfügung gestellt haben. Bleiben Sie gesund und Danke an alle, die uns in unserer Arbeit so toll unterstützen, damit wir Eltern unterstützen können. Wir danken insbesondere der Hansestadt Lübeck und dem Land Schleswig-Holstein, die eine Finanzierung der Notbetreuung ermöglichen. Der Vorstand, die Leitungen und Ihr KIKS! Team 🙂

Frohe Ostern und Danke aus dem KIKS!

Liebe Eltern des KIKS!, bezüglich der Elternbeiträge und der Verpflegungspauschale haben wir die neuen Infos des Landes und der Hansestadt im Elternbereich hinterlegt. Bitte lesen Sie dort die positiven Infos nach. Bedanken möchten wir uns auch, dass Sie durch Ihre schriftlichen Anmeldungen die Planung der Notbetreuung erleichtern. Ein gutes Wochenende und bleiben Sie gesund! Ihr KIKS!-Team und Jens Meißner Leiter KIKS!

Sehr geehrte Mitglieder des Elternvereins KIKS! e.V.,

aufgrund der derzeitigen Rechtslage müssen wir unsere geplante Mitgliederversammlung für den April 2020 absagen. Wir werden diese zu einem späteren Termin gerne nachholen. Bleiben Sie gesund!

Ihr Vorstand des KIKS! e.V.

Liebe Eltern,

unten ist die neue Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck. Die Notbetreuung wird in den nächsten Woche fortgesetzt.

Neu ist: Die Notbetreuung in Kindertagesstätten und in der Schulkindbetreuung können ab sofort auch Eltern in Anspruch nehmen, bei denen nur ein Elternteil

– in einer akutversorgungsrelevanten Einrichtung des Gesundheitswesens (insbesondere Arztpraxen, Krankenhäuser, Rettungsdienst und Apotheken) oder einer Pflegeeinrichtung oder in einem ambulanten Pflegedienst tätig ist

– bei den Sanitätsdiensten der Bundeswehr tätig ist

– in einer Einrichtung tätig ist, die Fürsorge-Leistungsangebote der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII erbringt.

Pressemitteiling zur Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck vom 20.03.2020

Es gilt zusätzlich eine Beschränkungen der Gruppengröße auf maximal fünf Kinder, deren Umsetzung wir nächste Woche klären.

aktualisiert am 15.03. um 21:30 Uhr

Neu 15.03., 21:30 Uhr: Elternbrief der Hansestadt + weitere Infos (download unten), Erstattung von Beiträgen

Liebe Eltern,

es liegt mittlerweile ein Erlass der Hansestadt Lübeck zur Schließung der Kitas vor. Dort heißt es

Das Betreten von Kindertagesstätten (inkl. Krippen), […] ist verboten.

[…] Ausgenommen vom Verbot sind — zunächst bis einschließlich 20. März 2020 — Kinder bei denen [… beide Eltern in den folgenden] Bereichen der kritischen Infrastrukturen zur Aufrechterhaltung dringend tätig sein müssen.

Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck zum Verbot und zur Beschränkung
von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck

Die Bereiche der kritischen Infrastrukturen sind wie folgt angegeben:

  • Energie – Strom, Gas, Kraftstoffversorgung, etc.,
  • Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel) – inkl. Zulieferung, Logistik,
  • Finanzen – ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers,
  • Gesundheit – Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, ggf. Niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore,
  • Informationstechnik und Telekommunikation – insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze,
  • Medien und Kultur – Risiko- und Krisenkommunikation,
  • Transport und Verkehr – Logistik für die KRITIS, ÖPNV,
  • Wasser und Entsorgung,
  • Staat und Verwaltung – Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz sowie
  • Grundschullehrkräfte, Sonderpädagoginnen an Förderzentren mit Internatsbetrieb und in Kindertageseinrichtungen Tätige.

Kinder, bei denen beide Eltern in diesen Bereichen arbeiten, können weiter in ihren Gruppen im KIKS betreut werden, wenn sie nicht anderweitig betreut werden können. Allen anderen Familien dürfen wir zur Zeit leider keine Betreuung anbieten. Unklare Einzelfälle können am Montag mit Herrn Meißner geklärt werden.

Die Hansestadt prüft diese Fälle und wir sind angewiesen die Namen der Kinder, der Eltern, die jeweiligen Arbeitgeber und die Funktion der Eltern zu dokumentieren. Ein entsprechendes Formular wird (hoffentlich bis Montag) zur Verfügung gestellt.

Neu 15.03., 21:30 Uhr: Die Hansestadt will Elternbeiträge für die Tage mit Betretungsverbot in den nächsten Wochen erstatten (s. Elternbrief unten).

Es werden vermutlich im Laufe der nächsten Tage noch weitere Informationen veröffentlicht. Wir aktualisieren diese Seite, sobald wir mehr wissen.

weitere Informationen im Elternbereich

Liebe Eltern,

die Landesregierung verbreitet zur Zeit Informationen zum weiteren Vorgehen an Kitas zur Eindämmung des Coronavirus.

Sollten sich die Berichte bestätigen, werden wir die Notbetreuung für Familien entsprechend der Vorgaben des Ministeriums aufrechterhalten.

Uns liegen zur Zeit nur die Informationen aus der Presse vor, sobald uns weitere Informationen vorliegen werden wir Sie auf kiks-online.de und per E-Mail informieren.

Pressebericht auf ndr.de

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Coronavirus-Schulen-und-Kitas-in-Schleswig-Holstein-geschlossen,corona638.html

Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums und Bildungsministeriums vom 13.03.2020

Sehr geehrte Eltern und Gäste des KIKS!,

seitens der Hansestadt ist heute auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ein Betretungsverbot von Kindertagesstätten für Personen ausgesprochen worden, die sich in den letzten zwei Wochen in einem der Risikogebiete des Coronavirus CoV-2 aufgehalten haben. Risikogebiete werden durch das RKI unter www.rki.de tagesaktuell definiert.

Hiermit kommen wir dieser Anordnung nach und stellen die Informationen der Hansestadt zur Kenntnisnahme und Berücksichtigung zur Verfügung. Wir bitten Sie weiterhin um eine telefonische Information (0451 29077920) oder Nachricht per Mail, wenn Sie, eines Ihrer Familienmitglieder oder Bekannte in Ihrem Umfeld einen bestätigten Verdacht auf den Coronavirus haben.

Wir sind laut Infektionsschutzgesetz verpflichtet, dem Gesundheitsamt Lübeck solche Verdachtsfälle mitzuteilen. Das Gesundheitsamt wird dann über eine individuell angemessene Maßnahme entscheiden, um die Betreuung der Kinder im KIKS! weiter zu gewährleisten.

Über weitere Maßnahmen des Gesundheitsamtes werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Wir nutzen dazu die uns vorliegenden Mailadressen, Telefonnummern und die Aushänge im KIKS!

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Stellungnahme der Kindertagesstätte im Krankenhaus Süd e. V. (KIKS!) zur Kita-Reform 2020 in Schleswig-Holstein

An die Vorsitzende/n der Fraktionen der Bürgerschaft in der Hansestadt Lübeck

                                                        Lübeck, den 29.01.2020

In den über 25 Jahren des Bestehens unterstützt KIKS! Eltern und ihre Kinder, um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Unser Angebot geht dabei weit über das neue StandardQualitäts- und KostenModell (SQKM) des verabschiedeten Kita-Reform-Gesetzes hinaus. 

Aufgrund des Bedarfes unserer arbeitenden Eltern hat das KIKS! besonders lange Öffnungszeiten (6.00 Uhr bis 19.00 Uhr), die die Eltern flexibel und individuell bis zu 10 Stunden täglich von Montag bis Freitag in Anspruch nehmen können. Dies kommt insbesondere den Eltern entgegen, die in Dienstplanmodellen der umliegenden Kliniken (UKSH, Sana Kliniken Lübeck) arbeiten, die an sich schon eine große Herausforderung für die Vereinbarung von Familie und Beruf darstellen. Außerdem haben wir einen überdurchschnittlichen Betreuungsschlüssel und nur 10 Schließtage im Jahr. Sprachbildung, Bewegungsangebote, Musik und neuerdings Medienpädagogik sind neben der Partizipation inhaltliche Grundpfeiler unseres pädagogischen Angebotes.

Das neue Kita-Reform-Gesetz verfolgt im Grundsatz gute Ansätze. Insbesondere die Deckelung des Elternbeitrages – auch mit dem Ziel, die finanzielle Belastung für alle Eltern in Schleswig-Holstein anzugleichen -, finden wir richtig. Jedoch lässt sich aus dem verabschiedeten Kita-reform-Gesetz für Schleswig-Holstein und den zusätzlich zur Verfügung gestellten Prognoserechnern derzeit für uns lediglich ein Finanzierungsvolumen ableiten, dass aus unserer Sicht für unser Angebot nicht ausreichend und sogar existenziell gefährdend sein kann.

Hierzu haben wir uns vor der Verabschiedung des Gesetzes ausführlich mit Vertreter*innen der Landtagsfraktionen ausgetauscht. Sowohl Frau von Kalben, Herr Meyer, Frau Klahn als auch Herr Baarsch haben uns bestätigt, dass die Kreisfreien Städte und Landkreise höhere finanzielle Mittel als bisher für die Kindertagesstätten erhalten. Das SQKM sei demnach durch die Landesmittel laut § 15 Kitareformgesetz für die Standardqualität ausreichend finanziert.

Die von uns benötigte ergänzende Förderung nach § 16 Kitareformgesetz sei Sache der Kommune, die dafür auch zusätzliche finanzielle Mittel erhalten würden.

Wir erwarten von der Bürgerschaft die politische Zusage dieser zusätzlichen finanziellen Mittel zum Erhalt unserer Kitaqualität in Lübeck. Insbesondere betrifft dies folgende Punkte:

Wir benötigen Planungssicherheit für uns als Einrichtung für das Jahr 2020 und darüber hinaus, da wir mit Eltern die Betreuungsverträge für das neue Kitajahr ab 1. August bereits jetzt im Januar bzw. Februar abschließen müssen. Auch dies ist im Interesse der Arbeitgeber der Eltern der von uns betreuten Kinder, da es auch ihnen Planungssicherheit gewährt. 

Wir fordern die politische Aussage, dass die Qualitätsstruktur bezüglich der Öffnungszeiten, der Schließtage und dem daraus resultierenden überdurchschnittlichen Betreuungsschlüssel anerkannt und finanziert wird.

Unter Berücksichtigung der neuen Elternbeiträge ab 01.08.2020 fehlt uns zur Erhaltung der bisherigen Strukturqualität mutmaßlich pro Jahr ein sechsstelliger Betrag, den wir durch andere Finanzierungsquellen nicht kompensieren können. Wir fordern die finanzielle Kompensation dieser fehlenden Elternbeiträge aus den zusätzlichen Landesmitteln ab dem 01.08.2020.

Wir fordern eine Zweckbindung der zusätzlichen Landesmittel für unsere und andere Kita Einrichtungen, um nicht andere Finanzbedarfe auf Kosten der Kinder zu kompensieren.

Wir erwarten als freier Träger der Jugendhilfe die Förderung und Gleichbehandlung mit Einrichtungen der öffentlichen Jugendhilfe entsprechend §§ 4 und 74 SGB VIII, wonach alle unsere notwendigen Kosten anerkannt werden. Dies betrifft neben den Personalkosten auch den Erhalt und den Ausbau unserer Infrastruktur wie Gebäude, Grundstück und IT.

Wir beschäftigen einen überdurchschnittlich hohen Anteil an langjährig erfahrenen Erzieher*innen und einen Anteil an langjährig erfahrenen Sozialpädagogischen Assistent*innen nach TVöD SuE. Einige unserer Mitarbeiter*Innen sind bereits seit dem Tag der Gründung der Einrichtung vor über 25 Jahren bei uns tätig. Wir erwarten, dass alle tariflichen Kosten für unsere Mitarbeiter*innen refinanziert werden. Wir fordern die Anerkennung der Kosten des tatsächlich angewendeten Tarifwerkes der Einrichtung in voller Höhe inklusive aller Sozialleistungen wie der betrieblichen Altersvorsorge u.ä.

Wir fordern im Interesse unserer 108 betroffenen Familien und auch im Interesse der Arbeitgeber der Eltern der von uns betreuten Kinder, dass unser besonderes Angebot der Daseinsvorsorge erhalten bleibt.

(Der Text wurde gegenüber der versandten Variante leicht gekürzt)