Liebe Eltern und Freunde des KIKS!, wir wünschen Ihnen / Euch ein frohes Osterfest bei guter Gesundheit. Über unsere 4. Woche der Notbetreuung berichten wir in unserer Elterninfo, die wir im Elternbereich unter dem bekannten Kennwort zur Verfügung gestellt haben. Bleiben Sie gesund und Danke an alle, die uns in unserer Arbeit so toll unterstützen, damit wir Eltern unterstützen können. Wir danken insbesondere der Hansestadt Lübeck und dem Land Schleswig-Holstein, die eine Finanzierung der Notbetreuung ermöglichen. Der Vorstand, die Leitungen und Ihr KIKS! Team 🙂

Frohe Ostern und Danke aus dem KIKS!

Liebe Eltern des KIKS!, bezüglich der Elternbeiträge und der Verpflegungspauschale haben wir die neuen Infos des Landes und der Hansestadt im Elternbereich hinterlegt. Bitte lesen Sie dort die positiven Infos nach. Bedanken möchten wir uns auch, dass Sie durch Ihre schriftlichen Anmeldungen die Planung der Notbetreuung erleichtern. Ein gutes Wochenende und bleiben Sie gesund! Ihr KIKS!-Team und Jens Meißner Leiter KIKS!

Hallo liebe Eltern, wir haben für Sie in unseren Elternbereich einen neuen Infobrief bezüglich der Anmeldungen zur Notbetreuung gestellt. Bitte rufen Sie ihn unter dem bekannten Passwort gerne ab. Beste Grüße aus dem KIKS! i.A. Jens Meißner Leiter KIKS!

Sehr geehrte Mitglieder des Elternvereins KIKS! e.V.,

aufgrund der derzeitigen Rechtslage müssen wir unsere geplante Mitgliederversammlung für den April 2020 absagen. Wir werden diese zu einem späteren Termin gerne nachholen. Bleiben Sie gesund!

Ihr Vorstand des KIKS! e.V.

Liebe Eltern,

unten ist die neue Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck. Die Notbetreuung wird in den nächsten Woche fortgesetzt.

Neu ist: Die Notbetreuung in Kindertagesstätten und in der Schulkindbetreuung können ab sofort auch Eltern in Anspruch nehmen, bei denen nur ein Elternteil

– in einer akutversorgungsrelevanten Einrichtung des Gesundheitswesens (insbesondere Arztpraxen, Krankenhäuser, Rettungsdienst und Apotheken) oder einer Pflegeeinrichtung oder in einem ambulanten Pflegedienst tätig ist

– bei den Sanitätsdiensten der Bundeswehr tätig ist

– in einer Einrichtung tätig ist, die Fürsorge-Leistungsangebote der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII erbringt.

Pressemitteiling zur Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck vom 20.03.2020

Es gilt zusätzlich eine Beschränkungen der Gruppengröße auf maximal fünf Kinder, deren Umsetzung wir nächste Woche klären.