Stellungnahme der Kindertagesstätte im Krankenhaus Süd e. V. (KIKS!) zur Kita-Reform 2020 in Schleswig-Holstein
An die Vorsitzende/n der Fraktionen der Bürgerschaft in der Hansestadt Lübeck
Lübeck, den 29.01.2020
In den über 25 Jahren des Bestehens unterstützt KIKS! Eltern und ihre Kinder, um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Unser Angebot geht dabei weit über das neue StandardQualitäts- und KostenModell (SQKM) des verabschiedeten Kita-Reform-Gesetzes hinaus.
Aufgrund des Bedarfes unserer arbeitenden Eltern hat das KIKS! besonders lange Öffnungszeiten (6.00 Uhr bis 19.00 Uhr), die die Eltern flexibel und individuell bis zu 10 Stunden täglich von Montag bis Freitag in Anspruch nehmen können. Dies kommt insbesondere den Eltern entgegen, die in Dienstplanmodellen der umliegenden Kliniken (UKSH, Sana Kliniken Lübeck) arbeiten, die an sich schon eine große Herausforderung für die Vereinbarung von Familie und Beruf darstellen. Außerdem haben wir einen überdurchschnittlichen Betreuungsschlüssel und nur 10 Schließtage im Jahr. Sprachbildung, Bewegungsangebote, Musik und neuerdings Medienpädagogik sind neben der Partizipation inhaltliche Grundpfeiler unseres pädagogischen Angebotes.
Das neue Kita-Reform-Gesetz verfolgt im Grundsatz gute Ansätze. Insbesondere die Deckelung des Elternbeitrages – auch mit dem Ziel, die finanzielle Belastung für alle Eltern in Schleswig-Holstein anzugleichen -, finden wir richtig. Jedoch lässt sich aus dem verabschiedeten Kita-reform-Gesetz für Schleswig-Holstein und den zusätzlich zur Verfügung gestellten Prognoserechnern derzeit für uns lediglich ein Finanzierungsvolumen ableiten, dass aus unserer Sicht für unser Angebot nicht ausreichend und sogar existenziell gefährdend sein kann.
Hierzu haben wir uns vor der Verabschiedung des Gesetzes ausführlich mit Vertreter*innen der Landtagsfraktionen ausgetauscht. Sowohl Frau von Kalben, Herr Meyer, Frau Klahn als auch Herr Baarsch haben uns bestätigt, dass die Kreisfreien Städte und Landkreise höhere finanzielle Mittel als bisher für die Kindertagesstätten erhalten. Das SQKM sei demnach durch die Landesmittel laut § 15 Kitareformgesetz für die Standardqualität ausreichend finanziert.
Die von uns benötigte ergänzende Förderung nach § 16 Kitareformgesetz sei Sache der Kommune, die dafür auch zusätzliche finanzielle Mittel erhalten würden.
Wir erwarten von der Bürgerschaft die politische Zusage dieser zusätzlichen finanziellen Mittel zum Erhalt unserer Kitaqualität in Lübeck. Insbesondere betrifft dies folgende Punkte:
Wir benötigen Planungssicherheit für uns als Einrichtung für das Jahr 2020 und darüber hinaus, da wir mit Eltern die Betreuungsverträge für das neue Kitajahr ab 1. August bereits jetzt im Januar bzw. Februar abschließen müssen. Auch dies ist im Interesse der Arbeitgeber der Eltern der von uns betreuten Kinder, da es auch ihnen Planungssicherheit gewährt.
Wir fordern die politische Aussage, dass die Qualitätsstruktur bezüglich der Öffnungszeiten, der Schließtage und dem daraus resultierenden überdurchschnittlichen Betreuungsschlüssel anerkannt und finanziert wird.
Unter Berücksichtigung der neuen Elternbeiträge ab 01.08.2020 fehlt uns zur Erhaltung der bisherigen Strukturqualität mutmaßlich pro Jahr ein sechsstelliger Betrag, den wir durch andere Finanzierungsquellen nicht kompensieren können. Wir fordern die finanzielle Kompensation dieser fehlenden Elternbeiträge aus den zusätzlichen Landesmitteln ab dem 01.08.2020.
Wir fordern eine Zweckbindung der zusätzlichen Landesmittel für unsere und andere Kita Einrichtungen, um nicht andere Finanzbedarfe auf Kosten der Kinder zu kompensieren.
Wir erwarten als freier Träger der Jugendhilfe die Förderung und Gleichbehandlung mit Einrichtungen der öffentlichen Jugendhilfe entsprechend §§ 4 und 74 SGB VIII, wonach alle unsere notwendigen Kosten anerkannt werden. Dies betrifft neben den Personalkosten auch den Erhalt und den Ausbau unserer Infrastruktur wie Gebäude, Grundstück und IT.
Wir beschäftigen einen überdurchschnittlich hohen Anteil an langjährig erfahrenen Erzieher*innen und einen Anteil an langjährig erfahrenen Sozialpädagogischen Assistent*innen nach TVöD SuE. Einige unserer Mitarbeiter*Innen sind bereits seit dem Tag der Gründung der Einrichtung vor über 25 Jahren bei uns tätig. Wir erwarten, dass alle tariflichen Kosten für unsere Mitarbeiter*innen refinanziert werden. Wir fordern die Anerkennung der Kosten des tatsächlich angewendeten Tarifwerkes der Einrichtung in voller Höhe inklusive aller Sozialleistungen wie der betrieblichen Altersvorsorge u.ä.
Wir fordern im Interesse unserer 108 betroffenen Familien und auch im Interesse der Arbeitgeber der Eltern der von uns betreuten Kinder, dass unser besonderes Angebot der Daseinsvorsorge erhalten bleibt.
(Der Text wurde gegenüber der versandten Variante leicht gekürzt)