Liebe Eltern,
unten ist die neue Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck. Die Notbetreuung wird in den nächsten Woche fortgesetzt.
Neu ist: Die Notbetreuung in Kindertagesstätten und in der Schulkindbetreuung können ab sofort auch Eltern in Anspruch nehmen, bei denen nur ein Elternteil
– in einer akutversorgungsrelevanten Einrichtung des Gesundheitswesens (insbesondere Arztpraxen, Krankenhäuser, Rettungsdienst und Apotheken) oder einer Pflegeeinrichtung oder in einem ambulanten Pflegedienst tätig ist
– bei den Sanitätsdiensten der Bundeswehr tätig ist
– in einer Einrichtung tätig ist, die Fürsorge-Leistungsangebote der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII erbringt.
Pressemitteiling zur Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck vom 20.03.2020
Es gilt zusätzlich eine Beschränkungen der Gruppengröße auf maximal fünf Kinder, deren Umsetzung wir nächste Woche klären.