Liebe Eltern und Freunde des KIKS!, die Hansestadt Lübeck hat mit heutiger Wirkung die Notbetreuung bis 17.05.2020 verlängert. Das heißt für uns, dass wir bei dem bekannten Prozedere der schriftlichen Anmeldung per Mail unter info@kiks-online.de bleiben, die Gruppenplanung den Notkriterien unterliegt und der Anspruch nur für Eltern aus systemrelavanten Berufen gilt. Einen Auszug der Allgemeinverfügung haben wir hier anbei gelegt. Der vollständige Text liegt auf der Homepage der Hansestadt. Wir danken Ihnen für das Verständnis und wünschen allen weiterhin gute Gesundheit! Ihr KIKS! Team & Jens Meißner 🙂

Liebe Eltern und Freunde des KIKS!, unser aktueller Elternbrief liegt für Sie im Elternbereich bereit. Kommen Sie und Ihre Kinder alle gut in den Mai und bleiben Sie weiterhin gesund! Ihr KIKS! Team und Jens Meißner

Liebe Eltern und Freunde des KIKS!, die Lübecker Nachrichten hatten am Samstag über Familien in der Notbetreuung berichtet. Für das KIKS! hatte sich Familie Loose bereit erklärt, mit dem Vertreter der Presse Heino Kabel ein Gespräch zu führen. Anbei finden Sie den Artikel und herzlichen Dank dafür an Familie Loose!

Liebe Eltern und Freunde des KIKS!, unsere aktuellen Infos in der 7. Woche der Notbetreuung haben wir Ihnen / Euch in unserem Elternbereich hinterlegt. Die derzeitge Notbetreuung auf Grundlage der Allgemeinverfügung der Hansestadt geht noch wenigstens bis 03.05.2020. Bis dahin rechnen wir mit weiteren Informationen, über die wir hier zeitnah berichten werden. Bleiben Sie gesund! Ihr KIKS! Team 🙂

Liebe Eltern und Freunde des KIKS!, gestern Abend hat das Kabinett für das Land Schleswig-Holstein einen weiterführenden Landeserlass für die Notbetreuung beschlossen. Für Lübeck und uns wurde heute die Allgemeinverfügung mit einem Elternbrief erlassen. Beides stellen wir Ihnen / Euch hier zur Verfügung. Im wesentlichen sind die erweiterten Kriterien des berechtigten Personenkreises bestätigt worden. Darüber hinaus gehende Bedarfe müssen bei der entsprechenden Behörde durch uns beantragt werden. Wir bleiben bei unserem Prozedere, dass wir um rechtzeitige, schriftliche Beantragung der Betreuungstage und Betreuungszeiten bitten, um einen zusätzlichen Bedarf zu beantragen. Bleiben Sie gesund! Viele Grüße von Ihrem KIKS! Team und Jens Meißner

Liebe Eltern und Freunde des KIKS!, die heute erwartete Landesverordnung für Schleswig-Holstein zur Regelung der Notbetreuung wird nun erst am Samstag, den 18.04.2020 verabschiedet. Wir werden diese hier zeitnah veröffentlichen, wenn sie uns vorliegt. Konkretisert wurden gestern Abend lediglich die Kriterien durch das Landesjugendamt, wonach man Anspruch auf Notbetreuung hat, wenn einer von beiden berufstätigen Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeitet. Auch berufstätige Alleinerziehende haben einen Anspruch, auch wenn sie nicht in der kritischen Infrastruktur tätig sind. Die Notbetreuung soll in beiden Fällen stets nur für die Zeit der dringenden Tätigkeit in Anspruch genommen werden. Vorrang hat aber immer die häusliche Betreuung, wenn sie dann möglich ist. Das Ziel bleibt, mögliche Infektionsketten zu vermeiden. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir allen schriftlich angemeldeten KIKS! Familien einen Notbetreuungsplatz anbieten. Nähere Infos stehen in unserem aktuellem Elternbrief, den Sie wie immer im Elternbereich unter dem bekannten Kennwort finden. Das KIKS! Team und ich wünschen Ihnen weiterhin alles Gute. Und bleiben Sie gesund! Jens Meißner