Liebe Eltern,

unten ist die neue Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck. Die Notbetreuung wird in den nächsten Woche fortgesetzt.

Neu ist: Die Notbetreuung in Kindertagesstätten und in der Schulkindbetreuung können ab sofort auch Eltern in Anspruch nehmen, bei denen nur ein Elternteil

– in einer akutversorgungsrelevanten Einrichtung des Gesundheitswesens (insbesondere Arztpraxen, Krankenhäuser, Rettungsdienst und Apotheken) oder einer Pflegeeinrichtung oder in einem ambulanten Pflegedienst tätig ist

– bei den Sanitätsdiensten der Bundeswehr tätig ist

– in einer Einrichtung tätig ist, die Fürsorge-Leistungsangebote der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII erbringt.

Pressemitteiling zur Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck vom 20.03.2020

Es gilt zusätzlich eine Beschränkungen der Gruppengröße auf maximal fünf Kinder, deren Umsetzung wir nächste Woche klären.

Liebe Eltern und Freunde des KIKS!, die Notbetreuung wird ab Montag fortgesetzt. Zum jetzigen Zeitpunkt warten wir noch auf den entsprechenden Erlass, der die Details dieser Notfallbetreuung klar definiert. Wir werden Sie zeitnah über die laufenden Entwicklungen hier und im Elternbereich informieren. Beste Grüße aus dem KIKS! i.A. Jens Meißner Leiter KIKS!

Liebe Eltern des KIKS!, zum jetzigen Zeitpunkt haben wir noch keine weiteren Infos zur Notbetreuung in der Woche ab 23.03.2020. Wir erwarten aber im Laufe des Abends den jeweiligen Landeserlass und die Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck. Wir werden Sie morgen über den Elternbereich unserer Homepage und unseren Mailverteiler informieren. Bleiben Sie gesund! i.A. Jens Meißner Leiter KIKS!

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