Liebe Eltern und Freunde des KIKS!, die heute erwartete Landesverordnung für Schleswig-Holstein zur Regelung der Notbetreuung wird nun erst am Samstag, den 18.04.2020 verabschiedet. Wir werden diese hier zeitnah veröffentlichen, wenn sie uns vorliegt. Konkretisert wurden gestern Abend lediglich die Kriterien durch das Landesjugendamt, wonach man Anspruch auf Notbetreuung hat, wenn einer von beiden berufstätigen Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeitet. Auch berufstätige Alleinerziehende haben einen Anspruch, auch wenn sie nicht in der kritischen Infrastruktur tätig sind. Die Notbetreuung soll in beiden Fällen stets nur für die Zeit der dringenden Tätigkeit in Anspruch genommen werden. Vorrang hat aber immer die häusliche Betreuung, wenn sie dann möglich ist. Das Ziel bleibt, mögliche Infektionsketten zu vermeiden. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir allen schriftlich angemeldeten KIKS! Familien einen Notbetreuungsplatz anbieten. Nähere Infos stehen in unserem aktuellem Elternbrief, den Sie wie immer im Elternbereich unter dem bekannten Kennwort finden. Das KIKS! Team und ich wünschen Ihnen weiterhin alles Gute. Und bleiben Sie gesund! Jens Meißner